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Amt für Migration

Rückkehrberatung

Alle Personen aus dem Asylbereich können Rückkehrhilfe beantragen. Auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können davon Gebrauch machen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren möchten.

Die Rückkehrberatung erfolgt im Kanton Luzern durch das Amt für Migration. Interessierte Personen melden sich bei der Abteilung Asyl und Rückkehr:

-Direkt am Schalter: Fruttstrasse 15 6002 Luzern (Terminvereinbarung empfohlen)

-Telefonisch über die Nummer: 041 228 77 81

-Per E-Mail: migration@lu.ch

 

Im Rahmen eines Pilotprojektes können auch Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel sowie ausgebeutete Cabaret-Tänzerinnen eine Rückkehrhilfe beantragen. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir Betroffenen im Kanton Luzern, sich an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern zu wenden.

Opferberatungsstelle Kanton Luzern - Kanton Luzern

 

Hier finden Sie Informationen zum Thema Rückkehrhilfe des Staatssekretariats für Migration.