Alle Personen aus dem Asylbereich können Rückkehrhilfe beantragen. Auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können davon Gebrauch machen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren möchten.
Die Rückkehrberatung erfolgt im Kanton Luzern durch das Amt für Migration (Asylbereich). Interessierte können sich direkt am Schalter melden, wir empfehlen jedoch eine vorherige Terminvereinbarung.
Ansprechpersonen
- Marisa Imbach, Tel. 041 228 60 31
- Claudia Hänggi, Tel. 041 228 38 60
Im Rahmen eines Pilotprojektes können auch Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel sowie ausgebeutete Cabaret-Tänzerinnen eine Rückkehrhilfe beantragen. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir Betroffenen, sich an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern zu wenden (Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern, Tel. 041 227 40 60).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rückkehrhilfe