Reise- und Ersatzreisedokumente

Für die Abgabe von schweizerischen Reisedokumenten an ausländische Personen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig – siehe dazu auch die Bundesinformationen. 

Anträge für die Ausstellung sind beim Migrationsamt des Wohnkantons zu stellen. Bedingung ist, dass in Bern ein Original-Reisepass hinterlegt ist. Damit der Kanton ein Reisedokument ausstellen kann, ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Mitzubringen ist ein konformes Passfoto. Minderjährige Personen sind von einem Elternteil zu begleiten. Bitte beachten Sie, dass jede Person ein eigenes Reisedokument erhält (es gibt keine Kindereinträge). Pro Person kostet der Antrag CHF 25.00.  Der Betrag muss vor Ort entrichtet werden.

Personen ohne Flüchtlingsstatus müssen sowohl ein Betreibungsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) als auch eine Sozialhilfebestätigung (nicht älter als drei Monate) einreichen.

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Todesfalls reisen muss, hat zwingend ein entsprechendes Zeugnis/Bestätigung mitzubringen.

Es werden folgende Reisedokumente unterschieden:
- Reiseausweis für anerkannte sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (blaue Farbe)
- Pass für eine ausländische Person (grüne Farbe)
- Rückreisevisum für Personen mit bereits vorhandenem Reisedokument

Hier finden Sie die entsprechenden Gesuchsformulare (für Sachverhalte, die nicht mit diesen Formularen abgedeckt sind, bitte das Amt für Migration kontaktieren):

Fragen/Unklarheiten
Das Amt für Migration nimmt für Ersatzreisepapiere lediglich entgegen und übermittelt diese ans SEM. Bei Fragen/Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt ans SEM, Tel. +41 58 465 11 11 (Di, Mi. von 09 – 11 / 14 – 16 Uhr).

 

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