Asyl und Rückkehr

Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung. Das, indem es die administrative Erfassung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen übernimmt, deren Erwerbseinsätze prüft sowie die Ausreisegespräche und die Rückkehrberatung mit abgelehnten Asylsuchenden durchführt.