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  • Häufig gestellte Fragen, FAQ

  • Ich habe ein Asylgesuch gestellt. Wie lange dauert es bis zum Entscheid?
    Die Zuständigkeit in Sachen Asylverfahren liegt beim Staatssekretariat für Migration SEM. Bitte wenden Sie sich schriftlich an: Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern.
  • Darf ich arbeiten?
    Bitte konsultieren Sie folgende Ausführungen.
  • Mein N-Ausweis ist abgelaufen. Was muss ich tun?
    Damit wir den N-Ausweis erneuern können, bitten wir Sie, sich unter Mitnahme des N-Ausweises persönlich am Schalter im 2. Stock zu melden, den N-Ausweis inkl. Formular Asyl per Post zuzustellen oder den N-Ausweis auf der Wohngemeinde abzugeben und dort das Formular Asyl auszufüllen. Der neue N-Ausweis wird Ihnen innert einer Woche bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Ich habe ein Asylgesuch gestellt. Wie stehen die Chancen, dass ich in der Schweiz bleiben kann?
    Die Zuständigkeit in Sachen Asylverfahren liegt beim Staatssekretariat für Migration SEM. Bitte wenden Sie sich schriftlich an: Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern. 
  • Ich habe einen F-Ausweis und möchte einen B-Ausweis. Was muss ich tun?

    Bitte konsultieren Sie das Merkblatt zur Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

     

  • Ich habe Ausweis N oder F und will in einen anderen Kanton ziehen. Was muss ich tun?

    Sie müssen sich mit einem Kantonswechselgesuch (es gibt dazu kein Formular) schriftlich an das Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern wenden.

  • Wo bekomme ich einen Betreibungsregisterauszug?
    Sie erhalten ihn auf dem Betreibungsamt Ihrer Gemeinde. 
  • Wo bekomme ich eine Sozialhilfebestätigung?
    Während der ersten 10 Jahre Ihres Aufenthaltes in der Schweiz müssen Sie sich an die Dienststelle Asyl-und Flüchtlingswesen wenden. Nach 10 Jahren ist Ihre Wohngemeinde dafür zuständig. 
  • Ich bin Arbeitgeber und möchte einen Flüchtling anstellen. Was muss ich tun?
    Bitte folgen Sie diesen Anweisungen.
  • Ich habe einen positiven Asylentscheid erhalten. Was muss ich tun?
    Ca. 3-4 Wochen nach dem Asylentscheid erhalten Sie vom Amt für Migration eine Vorladung zur Biometrisierung. Bitte erscheinen Sie pünktlich. Es müssen alle vom Entscheid betroffenen Personen persönlich erscheinen. Nehmen Sie bitte Ihren N-Ausweis und falls vorhanden Ihren heimatlichen Reisepass mit. Ebenso benötigen wir den Beleg über die erfolgte Bezahlung resp. einen Beleg, dass das zuständige Sozialamt die Rechnung begleichen wird.
  • Ich habe eine vorläufige Aufnahme erhalten. Was muss ich tun?
    Damit wir den Ausweis F erstellen können, bitten wir Sie, sich unter Mitnahme des N-Ausweises persönlich am Schalter im 2. Stock zu melden, den N-Ausweis inkl. Formular per Post zuzustellen oder den N-Ausweis auf der Wohngemeine abzugeben und dort das Formular Formular auszufüllen. Der neue F-Ausweis wird Ihnen innert einer Woche bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Ich will ins Ausland verreisen. Was muss ich beachten?
    Bitte sehen Sie hier.
  • Mein F-Ausweis ist abgelaufen. Was muss ich tun?
    Damit wir den F-Ausweis erneuern können, bitten wir Sie, sich unter Mitnahme des F-Ausweises persönlich am Schalter im 2. Stock zu melden, den F-Ausweis inkl. Formular Asyl per Post zuzustellen oder den F-Ausweis auf der Wohngemeinde abzugeben und dort das Formular Asyl auszufüllen. Der neue F-Ausweis wird Ihnen innert einer Woche bis zehn Tagen per Post zugestellt.
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