Ausweisverlängerung

Während des laufenden Verfahrens erhalten Personen aus dem Asylbereich vom Migrationsamt des Wohnkantons einen Ausländerausweis N. Dieser wird mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt und kann jeweils um drei bis sechs Monate verlängert werden mittels Formular Asyl.

Abgewiesene Asylsuchende, deren Wegweisung nicht zulässig, zumutbar oder möglich ist, werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) vorläufig aufgenommen und erhalten vom Migrationsamt des Wohnkantons den Ausländerausweis F. Dieser wird für ein Jahr ausgestellt und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden mittels Formular Asyl

Beide Personengruppen können die Verlängerungen persönlich am Schalter des Amts für Migration (Fruttstrasse 15, 6002 Luzern, 2. Stock), per Brief oder via Wohngemeinde beantragen.

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