Bis zum 31. Dezember 2023 gelten für kroatische Staatsangehörige im Hinblick auf die Zulassung zur Erwerbstätigkeit besondere Übergangsbestimmungen. Diese umfassen im Wesentlichen separate Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen. Ferner enthalten sie die Kontrolle des Inländervorrangs sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen.