Neueinreise zur Erwerbstätigkeit
Ausländische Staatsangehörige, die nicht dem 90-Tage Meldeverfahren unterliegen und zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, benötigen für die Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Bewilligung. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Zuständigkeiten bestimmen sich nach der Staatsangehörigkeit der einreisenden Person respektive des Staates, aus dem sie entsendet wird.