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Amt für Migration

Studenten

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für in der Schweiz zum Studium zugelassene ausländische Staatsangehörige ist bewilligungs- oder meldepflichtig.
Das maximale Pensum beträgt dabei 15 Stunden pro Woche. Gesuchsteller ist der Arbeitgeber. 

Merkblatt Erwerbstätigkeit (Nebenerwerb und Praktikum) für Studierende EU EFTA

Merkblatt Erwerbstätigkeit (Nebenerwerb und Praktikum) für Drittstaatsangehörige.