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Studenten

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für in der Schweiz zum Studium zugelassene ausländische Staatsangehörige ist bewilligungs- oder meldepflichtig.
Das maximale Pensum beträgt dabei 15 Stunden pro Woche. Gesuchsteller ist der Arbeitgeber. 


Nebenerwerb für Drittstaatsangehörige
Nebenerwerb für Staatsangehörige EU-27/EFTA


Erwerbstätigkeit im Rahmen der Ausbildung für Drittstaatsangehörige
Erwerbstätigkeit im Rahmen der Ausbildung für Staatsangehörige EU-27/EFTA


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