Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für in der Schweiz zum Studium zugelassene ausländische Staatsangehörige ist bewilligungs- oder meldepflichtig.
Das maximale Pensum beträgt dabei 15 Stunden pro Woche. Gesuchsteller ist der Arbeitgeber.
Nebenerwerb für Drittstaatsangehörige
Nebenerwerb für Staatsangehörige EU-27/EFTA
Erwerbstätigkeit im Rahmen der Ausbildung für Drittstaatsangehörige
Erwerbstätigkeit im Rahmen der Ausbildung für Staatsangehörige EU-27/EFTA