Seit dem 23.10.2025 gilt für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S das vereinfachte Meldeverfahren: Der Arbeitgeber resp. die selbständige Person hat im Voraus Aufnahme und Ende der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort - bzw. Sitz des Arbeitgebers - zu melden. Das selbe Vorgehen gilt für einen Stellenwechsel.
Meldepflichtige Ereignisse:
- Aufnahme der Tätigkeit
- Aufnahme einer Tätigkeit im Nebenerwerb
- Beendung der Tätigkeit
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Meldung einer Erwerbstätigkeit ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen erfüllt sein. Die Erwerbstätigkeit ist in sämtlichen Branchen möglich, eine Einschränkung besteht nicht.
Antragstellung/Modalitäten:
Die Meldung hat vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Sie ist in elektronischer Form durch den Arbeitgeber, den Selbstständigen oder den beauftragten Dritten über EasyGov (momentan für den Kanton Luzern im Drittstaatenbereich noch nicht möglich) oder das elektronische Formular 2b vorzunehmen. Für einen Arbeitseinsatz im Kanton Luzern kann das Formular 2b per E-Mail an migration@lu.ch gesandt werden. Die Meldung ist kostenlos. Nach Übermittlung der Meldung ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestattet. Die gesendete E-Mail gilt als Bestätigung. Arbeitnehmende können diese bei einer allfälligen Kontrolle vorweisen. Ein kostenpflichtiger Stellenantritt (Verfügung) entfällt.
Zugang zur Berufslehre:
Personen mit Schutzstatus S haben Zugang zur Berufslehre. Ansprechpartner ist die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW). Lehrbetrieb und Personen mit Status S können den Lehrvertrag direkt über das Portal Berufsbildung oder mittels dem üblichen Formular melden. Falls der Schutzstatus S für Jugendliche während der Lehre aufgehoben werden sollte, kann die Ausreisefrist für Lernende bis zum Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ, EBA) verlängert werden. Die Ausreisefristen von Familienangehörigen der Lernenden (Eltern, Geschwister) bleiben grundsätzlich unverändert.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Berufsbildung.