Schutzstatus S (Ukraine)

Ukrainische Staatsangehörige welche mit dem Schutzstatus S geregelt worden sind, haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Zum Schutz vor einer arbeitsmarktlichen Ausbeutung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die zuständigen Arbeitsmarktbehörden der Kantone und das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen. Zuständig ist die am Firmensitz resp. ausschliesslichen Einsatzort zuständige Arbeitsmarktbehörde. Im Kanton Luzern ist dies das Amt für Migration Luzern. Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit:

Zum Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping werden bei Schutzbedürftigen lediglich die Lohn- und Arbeitsbedingungen geprüft. Der Arbeitgeber hat folgende Unterlagen einzureichen:

  • Gesuchsformular 2c
  • Kopie Arbeitsvertrag mind. arbeitgeberseitig unterzeichnet mit orts- und branchenüblichem Lohn
  • Nachweis der Stellenmeldepflicht, sofern Stelle meldepflichtig
  • Entscheid SEM oder Kopie Ausweis S
  • Passkopie

Bewilligungspflichtige Praktikumseinsätze o.Ä.:

Bei Praktikumseinsätzen werden die zu zahlenden Minimallöhne regelmässig unterschritten. Dies Bedarf einer speziellen Genehmigung. Bei Branchen und Firmen, die einem GAV unterstellt sind und sich dieser nicht über Praktikumslöhne äussert, entscheiden die jeweiligen Vertragspartner (Paritätische Kommissionen) über die Möglichkeiten, befristete Ausnahmeregelungen zu vereinbaren, welche eine Unterschreitung der Mindestlöhne ermöglichen. Bei Branchen ohne GAV sind orts- und branchenübliche Löhne zu zahlen, sofern keine anderweitige Branchenregelungen einen Praktikumslohn definieren.

Arbeitseinsätze für Personen mit S Status, welche ausserhalb eines kantonalen Integrationsprojektes laufen, sind somit nur bewilligungsfähig, wenn durch den Arbeitgeber folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gesuchsformular 2c
  • Kopie Praktikumsvertrag
  • Bestätigung zuständige GAV Partnerstelle, dass der Lohn im Einzelfall unterschritten werden darf (GAV-Branche)
  • oder Nachweis Branchenregelung Praktikumslohn (Nicht GAV-Branche)
  • Entscheid SEM oder Kopie Ausweis S
  • Passkopie

Freiwilligenarbeit:

Jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeführte Tätigkeit gilt als bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit und ist daher, ausserhalb kantonaler Integrationsprojekte, nicht bewilligungsfähig.

 

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit:

Die Aufnahme einer vorübergehenden selbständigen Erwerbstätigkeit ist ohne Wartefrist möglich, jedoch bewilligungspflichtig. Zu prüfen sind die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen um eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage schaffen zu können. Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn genügend eigene finanzielle Mittel (keine Sozialhilfe) vorhanden sind. 

Folgende Unterlagen sind durch die gesuchstellende Person einzureichen:

  • Gesuchsformular 2c
  • Businessplan
  • Bestätigung der zuständigen Behörde (z. B. im Kanton Luzern DAF), dass im Wohnkanton keine Sozialhilfe bezogen wird. 
  • Nachweis der finanziellen Mittel für die Startphase (Nachzuweisen durch Bankkontoauszug etc.)
  • Nachweis der betrieblichen Mittel für die Startphase (Nachzuweisen durch Mietverträge für Geschäftsräumlichkeiten etc.)
  • Entscheid SEM oder Kopie Ausweis S
  • Passkopie

Zugang zur Berufslehre:

Personen mit Schutzstatus S haben Zugang zur Berufslehre. Ansprechpartner ist die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW). Lehrbetrieb und Personen mit Status S können den Lehrvertrag direkt über das Portal Berufsbildung oder mittels dem üblichen Formular melden. Falls der Schutzstatus S für Jugendliche während der Lehre aufgehoben werden sollte, kann die Ausreisefrist für Lernende bis zum Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ, EBA) verlängert werden. Die Ausreisefristen von Familienangehörigen der Lernenden (Eltern, Geschwister) bleiben grundsätzlich unverändert.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Berufsbildung.