Stellenwechsel B und L

EU-27/EFTA-Bürger
Sind Personen mit einer gültigen Bewilligung (L, B oder C) zur Erwerbstätigkeit geregelt, ist der Stellenwechsel ohne Bewilligung und Meldung möglich.

Drittstaatsangehörige
Sind Personen mit einer gültigen Kurzaufenthaltsbewilligung L zur Erwerbstätigkeit geregelt, sind Sie grundsätzlich an ihre Stelle gebunden. Ein Stellewechsel ist nicht möglich. Der Stellenwechsel für Personen, die mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung B zur Erwerbstätigkeit geregelt sind, ist bewilligungsfrei. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C können die Stelle ohne Bewilligung oder Meldung wechseln.

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