Erteilung Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn sich eine Person insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten hat und während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung war. Zudem dürfen keine Widerrufsgründe nach Artikel 62 oder 63 Abs.2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) vorliegen und die Person muss integriert sein.

 

Neue Onlineformulare

Das Amt für Migration hat neu ein Onlineformular für den Bereich Erteilung Niederlassungsbewilligung C aufgeschaltet.

Hier der Link zu dem neuen Formular:

https://my.lu.ch/Pages/Services/Detail.aspx?id=98

Das neue Formular wird je nach Angabe dynamisch abgeändert. Dies führt dazu, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen automatisch für jede Person gemäss den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen einverlangt werden können.

Das Ausfüllen des Formulars kann jederzeit unterbrochen und weitergeführt werden.

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