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Amt für Migration

Erteilung Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn sich eine Person insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten hat und während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung war. Zudem dürfen keine Widerrufsgründe nach Artikel 62 oder 63 Abs.2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) vorliegen und die Person muss integriert sein.

Um die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zu beantragen, ist die Einreichung eines vollständigen Gesuches erforderlich.

Merkblätter

Wir bitten Sie vor der Einreichung eines Gesuches die für Sie zutreffenden Merkblätter zu studieren:

Personen von Ländern mit Niederlassungsvereinbarung, Gegenrechtserwägung oder Memoranda of Understanding

 

Ehegatten und eingetragene Partner:innen von Schweizer:innen

 

Ehegatten und eingetragene Partner:innen von Personen mit Niederlassungsbewilligung

 

Ordentliche Erteilung der Niederlassungbewilligung

 

Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung

 

Onlineformular

Das Amt für Migration hat ein Onlineformular für den Bereich Erteilung Niederlassungsbewilligung C aufgeschaltet.

Hier der Link zum Formular  

Das Formular wird je nach Angabe dynamisch abgeändert. Dies führt dazu, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen automatisch für jede Person gemäss den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen einverlangt werden können.

Das Ausfüllen des Formulars kann jederzeit unterbrochen und weitergeführt werden.

 

PDF-Formular

Zur Einreichung des Gesuchs um Erteilung der Niederlassungsbewilligung kann auch das Formular 4 verwendet werden, welches uns vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen per Post zuzuschicken ist.