Aufenthaltsbewilligung B

Die Verfallsanzeige der Aufenthaltsbewilligung kann frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zusammen mit einer Kopie des gültigen Reisepasses dem Amt für Migration Luzern vorgelegt werden.

EU/EFTA
Die Aufenthaltsbewilligung von Bürgern EU/EFTA Staaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Nicht EU/EFTA
Die Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige ist ein Jahr gültig. Im Normalfall werden Bewilligungen jährlich erneuert, sofern keine Gründe dagegensprechen (z.B. Straftaten, Fürsorgeabhängigkeit, Arbeitsmarkt). 

 

 

 

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen