Die Verfallsanzeige der Niederlassungsbewilligung kann frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist zusammen mit einer Kopie des gültigen Reisepasses dem Amt für Migration Luzern vorgelegt werden. EU/EFTA Bürger haben zusätzlich den Originalausländerausweis und je nachdem ein aktuelles Passfoto beizulegen (siehe häufig gestellte Fragen).