Bürger von EU-27/EFTA-Staaten benötigen zur Stellensuche bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten keine Bewilligung. Für eine länger dauernde Stellensuche erhalten sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr (Gesamtaufenthalt sechs Monate), sofern sie über die für den Unterhalt notwendigen Mittel verfügen.