Amt für Migration

Kurzaufenthaltsbewilligung L

Bürger von EU-27/EFTA-Staaten benötigen zur Stellensuche bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten keine Bewilligung. Für eine länger dauernde Stellensuche erhalten sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr (Gesamtaufenthalt sechs Monate), sofern sie über die für den Unterhalt notwendigen Mittel verfügen.

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