Kurzaufenthaltsbewilligung L

EU/EFTA:

 

Stellensuche:         

EU/EFTA-Staatsangehörige (EU-27) können zur Stellensuche in die Schweiz einreisen. Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten benötigen sie keine Bewilligung. Es handelt sich um einen bewilligungsfreien Aufenthalt. Dauert die Stellensuche länger, so erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige zusätzlich eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr (Gesamtaufenthalt = sechs Monate), sofern sie über die für ihren Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel verfügen (Art. 19 Abs. 2 VEP). Haben sie nach Ablauf dieser Bewilligung immer noch keine Stelle gefunden, kann ihnen auf Gesuch hin ohne Rechtsanspruch die Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn sie konkrete Suchbemühungen nachweisen können und begründete Aussicht besteht, dass sie innerhalb dieser Frist eine Stelle finden werden (Art. 18 Abs. 3 VFP).  Bitte reichen Sie daher folgende Unterlagen ein:

 

  1. Gesuchsforumular 1 ausgefüllt
  2. Stellungnahme: Mit welchen finanziellen Mitteln bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt in den kommenden Monaten? Bitte belegen z.B. mittels Kontoauszug, Nachweis Unterstützung von Dritten etc.
  3. Nachweis der Suchbemühungen (Kopien der Bewerbungsschreiben, Ablehnungsgründe der Firmen)
  4. Bestätigung des Sozialamtes, dass Sie keine Leistungen beziehen
  5. Passkopie

Erwerb:

Eine Verlängerung der Bewilligung zur Erwerbstätigkeit ist möglich, sofern Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, bei welcher ein Pensum von mindestens 12 Stunden pro Woche durch den Arbeitgeber garantiert werden. Bitte reichen Sie daher folgende Unterlagen ein:

 

  1. Gesuchsformular 1 ausgefüllt
  2. Kopie Arbeitvertrag, aus welchem Pensum und Dauer ersichtlich sind und mind. vom Arbeitgeber unterzeichnet worden ist oder Arbeitsbestätigung, aus welcher Anstellungsdauer, Tätigkeit und Arbeitspensum hervorgehen.
  3. Passkopie

 

Drittstaat:             

Stellensuche:

Eine Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung L zur Stellensuche ist für Drittstaatsangehörige nicht möglich.

           

Erwerb:

Gesuchsteller für eine allfällige Verlängerung ist der Arbeitgeber. Bei Fragen, bitte Kontakt an migration@lu.ch.

EU/EFTA
Gesuchsformular