• Benötigt meine Frau / mein Mann für die Einreise ein Visum?

    Bürger der Europäischen Union und der EFTA-Staaten benötigen für die Einreise kein nationales Visum D. 3. Staatsangehörige benötigen für die Einreise im Familiennachzug oder zur Vorbereitung der Heirat in der Regel ein Visum D. Dieses Visum ist vor der Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Schweizervertretung zu beantragen. Die Einreise darf erst erfolgen, wenn das entsprechende Visum vorliegt.

  • Ich bin ohne Visum eingereist, kann ich das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz abwarten?
    Ob der Aufenthalt gestattet wird hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kontaktieren Sie dazu das Amt für Migration via E-Mail
  • Welche zeitlichen Fristen muss ich beim Familiennachzug beachten?

    Für EU/EFTA-Staatsangehörige gibt es für den Familiennachzug keine Fristen.

    Für Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern, Niederlassern und Personen mit Aufenthaltsbewilligung B/L und Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis) hingegen gibt es Fristen die für den Familiennachzug einzuhalten sind.

    Die Ehegatten und die minderjährigen Kinder müssen innerhalb von 5 Jahren in die Schweiz nachgezogen werden. Sobald Kinder 12 Jahre alt sind, verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr.

    Familienangehörige von vorläufig aufgenommenen Personen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen können frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme nachgezogen werden.

  • Kann ich meine Eltern in die Schweiz nachziehen?

    Für EU/EFTA-Staatsangehörige besteht die Möglichkeit für den Familiennachzug auch für die Eltern und auch für Kinder über 21 Jahre, sofern diesen Personen schon vor der Einreise Unterhalt gewährt wurde und auch weiterhin Unterhalt gewährt wird.

    Für Staatsangehörige der Schweiz besteht die Möglichkeit, die Eltern in die Schweiz nachzuziehen, nur wenn die Eltern eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA-Staat besitzen, ihnen bereits vor der Einreise Unterhalt gewährt wurde und auch weiterhin gewährt wird.

    Für alle anderen ausländischen Personen besteht keine Möglichkeit, die Eltern in die Schweiz nachzuziehen.

  • Ich bin verheiratet und möchte meine Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
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