Für EU/EFTA-Staatsangehörige besteht die Möglichkeit für den Familiennachzug auch für die Eltern und auch für Kinder über 21 Jahre, sofern diesen Personen schon vor der Einreise Unterhalt gewährt wurde und auch weiterhin Unterhalt gewährt wird.
Für Staatsangehörige der Schweiz besteht die Möglichkeit, die Eltern in die Schweiz nachzuziehen, nur wenn die Eltern eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA-Staat besitzen, ihnen bereits vor der Einreise Unterhalt gewährt wurde und auch weiterhin gewährt wird.
Für alle anderen ausländischen Personen besteht keine Möglichkeit, die Eltern in die Schweiz nachzuziehen.