Amt für Migration

Besuch / Visum

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz ein von der Schweiz anerkanntes Reisedokument, das mindestens drei Monate über das vorgesehene Ausreisedatum hinaus gültig ist und vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde. Sie müssen die Voraussetzungen gemäss der Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV) erfüllen. In bestimmten Fällen ist zudem ein Visum erforderlich.

EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Schweiz einen gültigen heimatlichen Pass oder eine gültige Identitätskarte.

Bitte beachten Sie, dass vor den Weihnachtsfeiertagen, Ostern sowie den Sommerferien mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Reichen Sie die Unterlagen daher frühzeitig ein.

 

 
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