Amt für Migration

Rückreisevisum

Rückreisevisum
Ist der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz nicht durch eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung geregelt, kann das Amt für Migration ein Rückreisevisum erteilen,

- wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz erfüllt, aber
  vorübergehend nicht im Besitz seiner Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist
- falls der Antrag um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung hängig ist und dem Antragsteller
  der Aufenthalt während des Verfahrens durch das Amt für Migration gestattet wurde

Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Rückreisevisums.

Vorgehen:
Die Gesuchsteller haben persönlich beim Amt für Migration vorzusprechen und das Gesuch einzureichen. Bei Kindern unter 18 Jahren muss die erziehungsberechtigte Person ebenfalls anwesend sein.

Benötigte Unterlagen:
- gültiger Reisepass, der bis zur beabsichtigten Wiedereinreise gültig ist und mindestens
  zwei leere Seiten aufweist
- ein aktuelles Farbfoto im Format 35 x 45 mm
- Gesuchsformular Rückreisevisum vollständig ausgefüllt

Bearbeitungsdauer: 
- drei Arbeitstage
- bei kürzerer Verarbeitungsdauer wird eine Dringlichkeitsgebühr von 50 Prozent auf die
  Gebühr erhoben

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