Verlängerung Besucher-/Touristenvisum
Visa werden nur in Ausnahmefällen (höherer Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe) gemäss Art. 33 Abs. 1 und 2 des Visakodexes verlängert. Gesuche um Visumsverlängerungen müssen persönlich am Schalter des Amts für Migration eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
- schriftliche Begründung für die Visumverlängerung
- Nachweise über das Vorliegen der Gründe für die Visums-Verlängerung
- gültiger Reisepass der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers
- ein aktuelles Farbfoto im Format 35 x 45 mm
Folgendes ist zu beachten:
Der Wohnsitz der Garantin oder des Garanten muss sich im Kanton Luzern befinden. Zudem muss es sich um die gleiche Person handeln, die sich bereits bei der schweizerischen Auslandvertretung betreffend Visumsantrag verpflichtet hat.
Auch solvente Schweizerbürgerinnen und -bürger, im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder Ausländerinnen und Ausländer mit einer gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Garantin bzw. Garant), die im Kanton Luzern wohnhaft sind, können die Verpflichtung unterzeichnen.