Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S nur noch meldepflichtig
Für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende ist es ab dem 23. Oktober 2025 möglich, die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit einer Personen mit Schutzstatus S zu melden (siehe auch Medienmitteilung vom 22.10.2025: Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S). Die Meldung erfolgt kostenlos und der Erwerb darf mit erfolgter Meldung aufgenommen werden. Die Bewilligungspflicht entfällt.
Hier zur neusten Änderung: Schutzstatus S (Ukraine) - Kanton Luzern
Neue dynamische Onlineformulare für Familiennachzug und Erteilung Niederlassungsbewilligung C
Das Amt für Migration hat neu zwei Onlineformulare für die Bereiche Familiennachzug und Erteilung Niederlassungsbewilligung C aufgeschaltet.
Hier der Link zu den neuen Formularen:
Die neuen Formulare werden je nach Angabe dynamisch abgeändert. Dies führt dazu, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen automatisch für jede Person gemäss den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen einverlangt werden können.
Das Ausfüllen des Formulars kann jederzeit unterbrochen und weitergeführt werden.
Öffnungszeiten Schalter / Telefone
Schalter und Telefon
- MO-FR: 09:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstagmorgen bleibt weiterhin geschlossen