Bearbeitungsdauer Abteilung Aufenthalt
                        
                        
                        
    
    
    
2 Wochen ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Ausnahme: Vor Weihnachtsfeiertagen, Ostern und Sommerferien eventuell längere Bearbeitungszeit.
 
    
    
    
    - Familiennachzug
 
    - Vorbereitung der Heirat
 
bis ca. 5 Monate
 
    
    
    
    - Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B
 
    - Verlängerung der Niederlassungsbewilligung C
 
    - Beibehaltung Niederlassungsbewilligung (Auslandaufenthalt)
 
    - Zuzugsbewilligungen
 
    - Kantonswechsel
 
Ohne Negativakten (z.B. Strafrapporte, Betreibungen): 1 - 2 Monate (je nach Aktenlage) ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden
Mit Negativakten: 10 Monate ab Posteingang
 
    
    
    
    - Erteilung der Niederlassungsbewilligung
 
2 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind
 
    
    
    
1 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind
 
    
    
    Achtung: Bei der angegebenen Bearbeitungsdauer handelt es sich um Richtwerte, zeitliche Abweichungen sind möglich.