Bearbeitungsdauer Abteilung Aufenthalt
2 Wochen ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Ausnahme: Vor Weihnachtsfeiertagen, Ostern und Sommerferien eventuell längere Bearbeitungszeit.
- Familiennachzug
- Vorbereitung der Heirat
bis ca. 5 Monate
- Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B
- Verlängerung der Niederlassungsbewilligung C
- Beibehaltung Niederlassungsbewilligung (Auslandaufenthalt)
- Zuzugsbewilligungen
- Kantonswechsel
Ohne Negativakten (z.B. Strafrapporte, Betreibungen): 1 - 2 Monate (je nach Aktenlage) ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden
Mit Negativakten: 10 Monate ab Posteingang
- Erteilung der Niederlassungsbewilligung
2 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind
1 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind
Achtung: Bei der angegebenen Bearbeitungsdauer handelt es sich um Richtwerte, zeitliche Abweichungen sind möglich.