Bearbeitungsdauer Abteilung Aufenthalt

  • Einladungen

2 Wochen ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Ausnahme: Vor Weihnachtsfeiertagen, Ostern und Sommerferien eventuell längere Bearbeitungszeit.


  • Familiennachzug
  • Vorbereitung der Heirat

bis ca. 5 Monate


  • Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B
  • Verlängerung der Niederlassungsbewilligung C
  • Beibehaltung Niederlassungsbewilligung (Auslandaufenthalt)
  • Zuzugsbewilligungen
  • Kantonswechsel

Ohne Negativakten (z.B. Strafrapporte, Betreibungen): 1 - 2 Monate (je nach Aktenlage) ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden

Mit Negativakten: 10 Monate ab Posteingang


  • Erteilung der Niederlassungsbewilligung

2 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind


  • Schüler
1 - 3 Monate ab Posteingang, wenn alle Unterlagen vorhanden sind

Achtung: Bei der angegebenen Bearbeitungsdauer handelt es sich um Richtwerte, zeitliche Abweichungen sind möglich.