Amt für Migration Kanton Luzern: Zahlen und Fakten

Leistungsauftrag
 

  • Für den Kanton Luzern regelt das Amt für Migration den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug sowie für Schüler, Studenten, Privatiers, Besucher und anerkannte Flüchtlinge. Bei Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung werden Massnahmen getroffen.
  • Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung: Es übernimmt die administrative Erfassung von Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen, prüft deren Erwerbseinsätze und führt Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche mit abgelehnten Asylsuchenden durch.
  • Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer.

Ausländer im Kanton Luzern
Bestand per 31. Dezember 2021
Ständige ausländische Wohnbevölkerung  78'863
Niedergelassene Ausweis C 48'620
Jahresaufenthalter Ausweis B 29'776
Überjährige Kurzaufenthalter Ausweis L       467
Nicht ständige ausländische Bevölkerung
(Kurzaufenthalter Ausweis F)
   1'362
Asylbereich, darunter vorläufig Aufgenommene (2'480, F),
Asylbewerber (378, N)
   2'858

Einwanderung in den Kanton Luzern 2021
Ständige ausländische Bevölkerung 5'432
erteilte Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA mit Erwerb    2'245
erteilte Jahresaufenthaltsbewilligungen B Nicht-EU/EFTA        111
Zulassungen im Familiennachzug EU/EFTA 603
Zulassungen im Familiennachzug Nicht--EU/EFTA  783
erteilte Aufenthaltsbewilligung B als (Hotelfach-) Schüler 876
anerkannte Flüchtlinge       225

Zulassung als Härtefall

            311

Übrige Einwanderung

278
Nicht ständige ausländische Bevölkerung                              2’616 

Neue Asylgesuche N

510

 

 


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