Amt für Migration

Amt für Migration Kanton Luzern: Zahlen und Fakten

Leistungsauftrag
 

  • Für den Kanton Luzern regelt das Amt für Migration den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug sowie für Schüler, Studenten, Privatiers, Besucher und anerkannte Flüchtlinge. Bei Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung werden Massnahmen getroffen.
  • Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung: Es übernimmt die administrative Erfassung von Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen, prüft deren Erwerbseinsätze und führt Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche mit abgelehnten Asylsuchenden durch.
  • Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer.

Ausländer im Kanton Luzern
Bestand per 31. Dezember 2019
Ständige ausländische Wohnbevölkerung  74'750
Niedergelassene Ausweis C 47'004
Jahresaufenthalter Ausweis B 27'113 
Überjährige Kurzaufenthalter Ausweis L       633
Nicht ständige ausländische Bevölkerung
(Kurzaufenthalter Ausweis F)
   1'698
Asylbereich, darunter vorläufig Aufgenommene (1'914, F),
Asylbewerber (1'838, N)
   3'375

Einwanderung in den Kanton Luzern 2019
Ständige ausländische Bevölkerung 5'758 
erteilte Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA mit Erwerb    2'209
erteilte Jahresaufenthaltsbewilligungen B Nicht-EU/EFTA        112
Zulassungen im Familiennachzug EU/EFTA 703
Zulassungen im Familiennachzug Nicht--EU/EFTA  777 
erteilte Aufenthaltsbewilligung B als (Hotelfach-) Schüler 1'285 
anerkannte Flüchtlinge       275
Zulassung als Härtefall                      132
Übrige Einwanderung 840
Neue Asylgesuche N 669


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