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Amt für Migration Kanton Luzern: Zahlen und Fakten
Leistungsauftrag
Für den Kanton Luzern regelt das Amt für Migration den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug sowie für Schüler, Studenten, Privatiers, Besucher und anerkannte Flüchtlinge. Bei Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung werden Massnahmen getroffen.
Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung: Es übernimmt die administrative Erfassung von Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen, prüft deren Erwerbseinsätze und führt Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche mit abgelehnten Asylsuchenden durch.
Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer.
Ausländer im Kanton Luzern
Bestand per 31. Dezember 2021
Ständige ausländische Wohnbevölkerung
78'863
Niedergelassene Ausweis C
48'620
Jahresaufenthalter Ausweis B
29'776
Überjährige Kurzaufenthalter Ausweis L
467
Nicht ständige ausländische Bevölkerung
(Kurzaufenthalter Ausweis F)
1'362
Asylbereich, darunter vorläufig Aufgenommene (2'480, F),
Asylbewerber (378, N)
2'858
Einwanderung in den Kanton Luzern 2021
Ständige ausländische Bevölkerung
5'432
erteilte Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA mit Erwerb
2'245
erteilte Jahresaufenthaltsbewilligungen B Nicht-EU/EFTA
111
Zulassungen im Familiennachzug EU/EFTA
603
Zulassungen im Familiennachzug Nicht--EU/EFTA
783
erteilte Aufenthaltsbewilligung B als (Hotelfach-) Schüler
876
anerkannte Flüchtlinge
225
Zulassung als Härtefall
311
Übrige Einwanderung
278
Nicht ständige ausländische Bevölkerung
2’616
Neue Asylgesuche N
510
Druckversion Kurzportrait
(Zahlen und Fakten)
Organigramm per 01. August 2017