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Aufgaben
Für den Kanton Luzern regelt das Amt für Migration den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug, ferner für Schüler, Studenten, Privatiers, Besucher und anerkannte Flüchtlinge. Bei Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung trifft es Massnahmen.
Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung: Es übernimmt die administrative Erfassung von Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen, prüft deren Erwerbseinsätze und führt Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche mit abgelehnten Asylsuchenden durch.
Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer.
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