Amt für Migration

Biometrische Datenerfassung

Terminverschiebung

Um den Kundenbedürfnissen noch besser Rechnung zu tragen, hat das Amt für Migration den Prozess der biometrischen Datenerfassung angepasst:

Ab August 2020 können Kunden, die eine Einladung zur biometrischen Datenerfassung erhalten haben, den Termin selbst ändern. Auf der Einladung, die dem Kunden entweder per Post oder per Mailnachricht zugesandt worden ist, sind die entsprechenden Zugangsdaten für die Terminverschiebung ersichtlich. Diese sind in die untenstehenden Felder einzufügen. 


Ausländerausweis in Kreditkartenformat für EU/EFTA-Staatsangehörige

EU/EFTA-Staatsangehörige sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger erhielten bis anhin einen Ausländerausweis in Papierformat. Nun wird der bestehende Ausweis von einem zeitgemässen, fälschungssichereren, nicht biometrischen Ausweis in Kreditkartenformat abgelöst. Die Umstellung erfolgt schweizweit gestaffelt ab dem 01.11.2019.

Das Amt für Migration Kt. Luzern beginnt am 01.09.2020 staffelweise mit den L- und G-Bewilligungen, am 01.03.2021 folgen die B-Bewilligungen und am 01.05.2021 als letztes die C-Bewilligungen. Nach Abschluss der Einführung werden nur noch Ausweise in Kreditkartenformat ausgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass künftig alle ausländischen Staatsangehörigen zur Erfassung ihrer Daten beim Amt für Migration vorbeikommen müssen.

Details können Sie der Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration (SEM) entnehmen.

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